Ausgezeichnet: Label Digitale DATEV Kanzlei 2023

Auch in 2023 konnten wir das Label Digitale DATEV Kanzlei wieder erreichen!
Mit dem Label zeichnet die DATEV eG innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in Ihrer Arbeitsweise erreichen. Um die Auszeichnung zu erhalten, muss sich eine Kanzlei jedes Jahr neu qualifizieren. Für unsere Mandanten garantiert dies, dass wir beim Thema Digitalisierung stets up to date sind.

Das Label

Die DATEV eG hat das Qualitätssiegel im März 2019 erstmals an Kanzleien vergeben, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen.

Anhand definierter Kriterien prüft die Genossenschaft mithilfe einer Software den Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn. Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen die Kanzleien diesen Prozess stets neu durchlaufen müssen.

Wir freuen uns, dass die DATEV eG uns auch in diesem Jahr zu den innovativsten Kanzleien in Deutschland zählt.

Label Digitale DATEV-Kanzlei für eine hohe Digitalisierungsquote

Die Kriterien für 2023

Um das Label 2023 führen zu dürfen, sind die folgenden Kennzahlen ausschlaggebend:

Bereich Rechnungswesen

  • Digitalisierungsquote Primanotabuchungen: 75%
  • Digitalisierungsquote Bank: 70%
  • Anteil Mandanten mit digitalen Belegen: 40%

Bereich Personalwirtschaft

  • Digitalisierungsquote Bewegungsdaten: 10%
  • NEU: Anteil Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen: 5%

Bereich Steuern

  • Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen ESt-Belegen: 5% (unverändert)

Zusätzliche Voraussetzungen: Sie haben Ihr Kanzleiprofil auf DATEV SmartExperts veröffentlicht und beziehen Ihre DATEV-Rechnung elektronisch. 

Die Zusammenarbeit mit uns als Digitalen DATEV-Kanzlei bietet Ihnen viele Vorteile!

  • Durchgängige digitale Zusammenarbeit reduziert administrative Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen.
  • Manuell erzeugte Fehler werden ausgeschlossen. Damit haben digitale Prozesse beim Bankbuchen positive Auswirkungen auf die Liquidität Ihres Unternehmens.
  • Elektronische Erfassung und Verwaltung Ihrer Lohndaten. Auch das Führen einer volldigitalen Personalakte ist möglich.
  • Verstärkte Nutzung von digitalen Lösungen im Bereich Rechnungen. Rechnungen werden digital, direkt und ohne manuelle Brüche in die Finanzbuchhaltung eingelesen.
  • Konsequente Nutzung von Schnittstellen, aus Fremdsystemen bzw. Vorerfassungssystemen.

Planen auch Sie die Umstellung auf digitale Prozesse und benötigen dabei Beratung und Unterstützung? Unsere Kanzlei arbeitet bereits professionell digitalisiert und kann Ihnen kompetent weiterhelfen.

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf:
info@steuerberater-gans.de oder
Telefon +49 (0) 6326 9657-0

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